Antrag: „Randstreifen für die Artenvielfalt zurückgewinnen“

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt, jährlich 15% der durch den Kreis Coesfeld ermittelten 20 ha im öffentlichen Eigentum liegenden Flächen, die derzeit beackert werden, für die Ziele der Biodiversität zurückzugewinnen. Dafür ist zunächst ein Konzept zu erarbeiten. Über den Fortschritt der Umsetzung soll dem Rat 2x jährlich Bericht erstellt werden.

Begründung

Die Nachrichten zum Artenschwund in Deutschland und vor allem auch in NRW sind besorgniserregend und reißen nicht ab. Dem Artenschutz-Report 2015 Report vom Bundesamt für Naturschutz zufolge ist jede dritte untersuchte Art in Deutschland gefährdet. Ob Rebhuhn oder Wildbienen. Besonders dramatisch ist demnach die Situation bei den wirbellosen Tieren, zu denen Insekten gehören: Knapp 45 Prozent der untersuchten Arten und Unterarten sind bedroht, extrem selten oder ausgestorben. Schmetterlinge werden zu Raritäten und Hummeln verhungern in Ermangelung an Wildblumen.

Eine kleine Chance könnten Wegraine, Feldwege und Ackerrandstreifen sein. Wie ein Netz durchziehen Raine die intensiv genutzte Agrarlandschaft und obwohl sie meist schmal sind, haben sie eine große Bedeutung: Sie grenzen auf ganzer Länge an landwirtschaftliche Flächen und bilden ein wichtiges naturnahes Biotop. Hier leben zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Weil auf den Äckern gepflügt, gedüngt und mit Pestiziden gespritzt wird, sind ungenutzte Wegraine besonders wichtig als Lebensräume.

Wie der Kreis Coesfeld auf dem Runden Tisch Artenvielfalt vorstellte, werden in der Stadt Billerbeck derzeit ca. 20ha der im öffentlichen Eigentum stehenden Fläche (Raine /Randstreifen) beackert. Die Hintergründe hierfür sind vielfältig und historisch bedingt. Zum Teil wurden Randflächen auch aus Kosten-/Effizienzgründen an Landwirte zur Bewirtschaftung verpachtet. Mit der Biodiversitätsstrategie des Landes NRW wurden nun die Kommunen dazu aufgefordert, den heimischen Arten wieder mehr Lebensräume zur Verfügung zu stellen.

Ziel sollte es also sein, diese Flächen sukzessive als Blühstreifen, Hecken und Brachen o.ä. für die Tier- und Pflanzenwelt zurückzugewinnen.

  1. Im ersten Schritt muss die Stadt Billerbeck die Daten des Kreises prüfen. Für welche Flächen gibt es derartige Verträge und für welche nicht. Wie viele der ermittelten 20 ha Hektar steht demnach unter Vertrag und was nicht. Der Rat ist hierüber zu informieren.
  2. In einem zweiten Schritt sollen die von der Größe her relevanten und nicht unter Vertrag stehenden aber beackerten Flächen durch Gespräche mit den Landwirten zurückgewonnen und erst einmal brach gelegt werden. In der Regel wird man sich wohl über die Darstellung im GIS über die Grenzfestlegung einig werden können. Für die Flächen mit vertraglicher Verpachtung sollten gemeinsam mit den Pächtern vernünftige Übergabetermine definiert werden.
  3. Für die „relevanten“ Flächen sollen Biodiversitätskonzepte (Maßnahmen- und Pflegekonzepte) erstellt werden, d.h. welche Fläche soll wieder wie zur Förderung der Artenvielfalt renaturiert und dann auch wie langfristig gepflegt werden. Zu entscheiden ist, ob bspw. Hecken, Brachen oder Blühstreifen entstehen sollen. Das Naturschutzzentrum soll zur Beratung hinzugezogen werden. Für die Umsetzung der entsprechenden Pflege (z.B. bei Blühstreifen/Randstreifen kein Mulchen, Mahd erst im September mit entsprechender Mahdgutabtragung) wären auch Patenschaften mit den Anliegern denkbar.
  4. Dazu muss auch ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Welche Fördermöglichkeiten gibt es (z.B. Leader-Projekt, Bezirksstelle für Agrarstruktur bzgl. Wegekonzepte/Förderung über Eler uvm.) und wie kann das Konzept umgesetzt werden. Durch die Aufwertung der Flächen können Ökopunkte erzielt werden, die im Finanzierungskonzept entsprechend zu berücksichtigen sind.

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