Antrag: „Abschnittsweise Heckenpflege“

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt, notwendige Pflegemaßnahmen an Gehölzen, insbesondere an Hecken und heckenähnlichen Gehölzgruppen grundsätzlich abschnittsweise durchführen zu lassen. Einzelne Pflegeabschnitte sollen eine Länge von maximal 50 m nicht überschreiten. Bei Gehölzen, deren Gesamtlänge weniger als 50 m beträgt, soll innerhalb eines Jahres nicht mehr als die Hälfte der Gehölze Auf-den-Stock-gesetzt werden. Selbstverständlich werden bei Gehölzschnitten die Schonzeiten gemäß Landschaftsgesetz NRW eingehalten (1. März bis 30. September).

Begründung

In den vergangenen Gehölzpflegeperioden (Ende September bis Anfang März) wurden in Billerbeck immer wieder großflächig Gehölzgruppen kahlschlagartig „Auf-denStock-gesetzt“. Dies hat nicht nur aufgrund der radikalen ästhetischen Beeinträchtigung, sondern auch aus ökologischen Gründen berechtigterweise zu Kritik geführt.

Um Hecken und ähnliche Gehölzgruppen langfristig zu erhalten, müssen diese von Zeit zu Zeit verjüngt werden, damit sie nicht überaltern, kaum noch Früchte tragen, innen kahl werden oder ganz absterben.

Jeder Heckenschnitt ist aber auch ein gravierender Eingriff in die Lebensgemeinschaft der Hecke (z.B. auch Insekten und Vögel). Damit diese Lebensgemeinschaften möglichst wenig durch die notwendigen Pflegemaßnahmen beeinträchtigt werden, ist es wichtig, dass eine Heckenreihe nicht komplett entfernt wird, sondern dass jeweils im Wechsel Heckenabschnitte stehen bleiben.

Diese bieten den Heckenbewohnern auch in den folgenden Jahren einen Lebensraum und können dann „Auf-den-Stock-gesetzt“ werden, wenn die bereits beschnittenen Sträucher wieder gut ausgetrieben haben.

Fachleute und Naturschutzverbände (z.B. E. Jedicke, Arbeitskreis Heckenschutz, NABU) empfehlen beispielsweise eine Heckenlinie von ca. 100 m in 5 maximal 20 m lange Pflegeabschnitte einzuteilen.

Da pro Jahr höchstens 20 % der Pflegeabschnitte auf den Stock gesetzt werden, ergibt sich ein Durchpflegen des gesamten Heckenabschnitts innerhalb von 5 Jahren, wobei die jährlichen Pflegeabschnitte in der Abfolge nicht nebeneinander liegen sollten (z.B.: 1. Jahr = 2. Abschnitt, 2. Jahr = 4. Abschnitt, 3. Jahr = 1. Abschnitt, 4. Jahr = 3. Abschnitt, 5. Jahr = 5. Abschnitt). Durch eine solche abschnittsweise Pflege wird eine gute Altersstufenvielfalt erzielt, die erheblich zur Erhaltung der Artenvielfalt in der Hecke beitragen kann.

In den auf die 5 Pflegejahre folgenden 5 Jahren sollte es im Idealfall keinen Eingriff geben. Dies erhöht einerseits den ökologischen Wert der Hecken und reduziert dabei gleichzeitig den Pflegeaufwand.

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