Antrag zum Perspektiventwurf „Nachhaltiges Bauen und Wohnen in Billerbeck“

Begründung

In der Ratssitzung am 12.12.2006 wurde das Positionspapier der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Nachhaltiges Bauen und Wohnen in Billerbeck“ vorgestellt. In dieser Ratssitzung wurde der grundsätzliche Umgang mit dem Positionspapier in soweit geregelt, dass der komplexe Sachverhalt zunächst thematisch in den dafür zuständigen Ausschüssen beraten werden soll. Themenschwerpunkte sind:

  • Soziales & kommunikatives Wohnen
  • Energieeffizienz & Ressourcenschonung
  • Wegeführung und Grünplanung
  • Anreize zu Umsetzung

Die Ausführungen können im Einzelnen dem Positionspapier entnommen werden. Bereits im Vorfeld, im Rahmen der Erstellung der Unterlage, erfolgten Gespräche mit Vertretern des Fachbereichs Planen und Bauen der Stadt Billerbeck. Eine Reihe von Sachzwängen wurden erörtert. Dabei konnte festgestellt werden, dass die meisten Inhalte und Grundsätze des Positionspapiers bereits Gegenstand der örtlichen Planung
sind. Bauwillige werden beispielsweise aktiv auf die Vorzüge von Niedrigenergie- und Passivhäusern hingewiesen. Sie werden in den Planungsprozess einbezogen; gemeinschaftliche Grünflächen werden durch Anlieger betreut etc. Eine sozial ausgerichtete, eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Baupolitik ist mittlerweile eine allgemeine politische Zielrichtung.

Neu und innovativ ist jedoch – zumindest in Billerbeck –, dass künftig eine solche Bauweise oder Flächennutzung auf finanzielle Weise belohnt und gefördert werden soll, um auf diese Weise zeitnah demographischen, klimatischen und ökologischen Entwicklungen und Anforderungen gerecht zu werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die künftige Entwicklung und Planung von Baugebieten wird deutlich stärker als bisher unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit im Sinne von energieeffizienter und ressourcenschonender Bauweise und Flächennutzung stehen. Die Struktur künftiger Baugebiete sowie die Vorgaben der jeweiligen Bebauungspläne sollen in besonderer Weise soziale und kommunikative Elemente berücksichtigen und ökologischen Grundsätzen folgen.
  2. Die Festsetzung des Niedrigenergiehausstandards beim Verkauf städtischer Grundstücke, wird auf der Basis der seit 2004 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) und in Anlehnung an die Regelungen der Stadt Münster vorgenommen.
  3. Es wird ein detaillierter Katalog aufgestellt, der die unter 1. genannten Kriterien konkretisiert und beschreibt. Es wird im Weiteren ein Bonussystem entwickelt, dass Bauwilligen einen finanziellen Vorteil beim Kauf eines Grundstückes einräumt, sofern bestimmte soziale oder nachhaltige Bauweisen, die Nutzung regenerativer Energietechnik oder eine ökologisch orientierte Flächennutzung realisiert wird.
  4. Es wird angestrebt die Versickerung von Oberflächenwässern auf den jeweiligen Grundstücken zu realisieren auf denen sie anfallen.

Wir bitten darum den Beschlussvorschlag unter Punkt a) und b)in den Umwelt- und Denkmalausschuss sowie den Stadtentwicklungsausschuss zur detaillierten Beratung weiterzuleiten. Den Beschlussvorschlag unter Punkt b) bitten wir in den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Stadtentwicklungsausschuss weiterzuleiten. Der Punkt c) des Beschlussvorschlages sollte im Betriebsausschuss weiter beraten werden.

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