Kommunales Förderprogramm „Altbaum“

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Billerbeck legt ein eigenes Förderprogramm „Altbaum“ auf. Es dient dazu alte Bäume, die sich mi Privatbesitz befinden, fachgerecht zu pflegen und damit langfristig zu erhalten.
Gefördert werden sollten:

  • Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Baumgesundheit (z.B. Kronenpflege-, Kronenreduzierungs- und Kronensicherungsschnitte)
  • Bodenverbesserungsmaßnahmen im Kronentraufbereich

Ein genauer Kriterienkatalog welche Maßnahmen gefördert werden und welche Bäume dafür in Frage kommen (Stammumfang) und ein noch zu erstellendes Antragsformular werden im Fachausschuss erörtert und verabschiedet. Für den Haushalt 2024 werden 15.000 €in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Die Attraktivität des Stadtbildes in Billerbeck wird in nicht unerheblicher Weise durch den alten Baumbestand bestimmt. Insbesondere ältere Bäume tragen entscheidend zur Verbesserung des Stadtklimas bei, sorgen für Schatten und Kühlung und mildern die Auswirkungen der häufiger auftretenden Hitzeperioden. Sie sind gleichzeitig Lebensraum für viele Tiere und bereichern damit weiter die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt.
Auch im Außenbereich befinden sich – oft im Bereich von Hofstellen an Bildstöcken oder auch als Wege- und Landmarken – Einzelbäume und Baumgruppen, die neben ihrer hohen ökologischen Funktion auch einen Beitrag zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes leisten.
Der überwiegende Teil dieser älteren Bäume befindet sich mi Privateigentum. Ihre positiv Wirkung auf das Klima, den Naturhaushalt sowie auf das Landschafts- und das Stadtbild erhält immer größere Bedeutung und dient immer mehr dem Gemeinwohl. Die Lasten, die unter Umständen mit dem Erhalt dieser Bäume verbunden sind, vor allem die Verantwortung für die Verkehrssicherheit, liegen jedoch alleinig beim Eigentümer. Die Standsicherheit selbst, die Bruchsicherheit der gesamten Krone oder auch von einzelnen Ästen ist sicher zu stellen. Eine Sanierung des Baumumfeldes oder eine Sicherung von Stamm und Kronenteilen kann zu einer finanziellen Belastung führen, die ni Einzelfällen zu einer Entscheidung gegen den Baum und zu seiner Beseitigung führt. Die Unterstützung soll hier eine Hilfe darstellen, die eine Entscheidung für den Erhalt eines Baumes leichter machen kann. Sie soll gleichzeitig eine Wertschätzung gegenüber den Mitbürgerinnen zeigen, auf deren Grundstücken ein besonderer Beitrag zum Natur- und Klimaschutz in Billerbeck geleistet wird.
Gegenstand der Förderung sollten vor allem alte Bäume sein, die heimisch und landschaftstypisch sind, die eine besondere Wirkung auf das Landschafts- oder Stadtbild haben, die einen hohen ökologischen Wert haben oder eine naturdenkmalwürdige Funktion aufweisen.

Eingereicht am
5. Juni 2023


Behandelt im
- Rat der Stadt am 14. September 2023
- Umweltausschuss am 21. November 2023

Ergebnis
Ja Nein Ent*
CDU 5
Grüne 3
SPD 1
FDP 1
Ergebnis 3 6 1
Abgelehnt

Quelle:
Ratsinfo Billerbeck

Zum originalen Antrag:
Ratsinfo Billerbeck

*Ent = Enthaltung

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