Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt:
Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit der Politik Ziele für eine künftige Nutzung/Bebauung des Grundstückes „Alte Feuerwache“. Besonders berücksichtigt werden dabei die Aspekte nachhaltiger, sozialer, klimaneutraler Wohnungsbau und die städtebauliche Würdigung des Standortes mit Nähe zur Berkel und zum Denkmal „Richthof“. Ein mögliches Verfahren dieser Ziel-Entwicklung könnte ein extern/fachlich moderierter Workshop aus Vertretern des Rates und der Verwaltung sein. Diese Ziele sollen Eingang finden in einen Hochbau-Wettbewerb, der z.B. von der kreiseigenen Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft des Kreises Coesfeld Ge (WSG), zwecks späterer Umsetzung ausgelobt werden sollte.
Begründung:
Der Bau der neuen Feuerwache für Billerbeck geht zügig voran. Im nächsten Jahr wird unsere Feuerwehr ihr neues Domizil beziehen. Darum muss jetzt überlegt werden, wie wir mit dem Gebäude und Grundstück des „alten Feuerwehrhauses“ weiter verfahren. Es liegt an einer exponierten Stelle in der Stadt. Es ist nicht nur die „Einfahrt zur Innenstadt aus Richtung Osterwick“, in unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich der denkmalgeschützte Richthof und direkt angrenzend das Naturschutzgebiet „Berkelaue“. Deshalb ist hier der städtebauliche Aspekt der weiteren Nutzung des Grundstückes besonders hervorzuheben und das Grundstück sollte nicht verkauft werden. Als wichtige Punkte für die weitere Nutzung dieses Grundstück sind auch ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit sowie der öffentlich geförderte Wohnungsbau zu benennen. Ein Wettbewerb gäbe der Stadt letztlich die Möglichkeit all diesem gerecht zu werden.
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