Pflegeeltern leisten jeden Tag Enormes. Sie geben Kindern ein Zuhause, die besondere Unterstützung brauchen. Für uns ist klar: Diese Arbeit verdient große Anerkennung.
Genau deshalb haben wir uns die Bürgeranregung, Pflegeeltern von den OGS-Beiträgen zu befreien, sehr sorgfältig angeschaut und intensiv darüber diskutiert.
Trotzdem haben wir uns am Ende dagegen entschieden – und möchten unsere Gründe transparent erklären.
Hier ist das Protokoll aus dem entsprechenden Schul- und Sportausschuss.
Zwei Systeme, die oft verwechselt werden
Viele fragen sich:
Warum sind Pflegeeltern in der Kita befreit – aber in der OGS nicht?
Das liegt daran, dass hier zwei unterschiedliche Systeme greifen:
- Die Kita-Beiträge werden über den Kreis geregelt.
- Die OGS-Beiträge werden von der Stadt erhoben und direkt für das Angebot vor Ort verwendet.
Das ist keine Kleinigkeit:
Wenn die Stadt auf OGS-Beiträge verzichtet, fehlt dieses Geld unmittelbar – für Personal, Betreuung und Qualität.
Und wichtig:
Die Stadt bekommt dieses Geld nicht vom Kreis zurück.
Unterstützung gibt es – aber über den richtigen Weg
Uns war besonders wichtig zu klären: Werden Pflegeeltern ausreichend unterstützt?
Die Antwort ist: Ja – aber über den Kreis.
Pflegeeltern können beim Kreisjugendamt beantragen, dass die OGS-Beiträge übernommen werden.
Diese werden – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – auch erstattet.
Dabei wird immer individuell geprüft:
- Was braucht das Kind?
- Welche Betreuung ist sinnvoll?
Diese Entscheidung trifft bewusst der Kreis – weil dort die fachliche Verantwortung für die Hilfe zur Erziehung liegt.
Warum wir keine pauschale Befreiung beschlossen haben
Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht.
Auf der einen Seite steht ein nachvollziehbarer Wunsch nach Entlastung.
Auf der anderen Seite steht die Verantwortung, die OGS verlässlich zu finanzieren.
Eine pauschale Befreiung hätte bedeutet:
- weniger Geld für die OGS vor Ort
- keine Gegenfinanzierung durch den Kreis
- mögliche Einschränkungen beim Angebot für alle Kinder
Gleichzeitig gibt es bereits eine Möglichkeit, Pflegeeltern gezielt zu entlasten.
Deshalb halten wir eine individuelle Unterstützung über den Kreis für den besseren Weg.
Zu den Fragen rund um Einkommen und Beiträge
n der Diskussion wurde auch die Einkommensgrenze (z. B. 10.000 €) angesprochen.
Hier ist wichtig zu wissen:
Es geht nicht um das tatsächliche Einkommen „auf dem Konto“, sondern um ein berechnetes Einkommen nach festen gesetzlichen Regeln.
Diese Regeln gelten für alle Eltern gleichermaßen und wurden in der Vergangenheit mehrfach diskutiert und angepasst.
Zu Kritik und Vergleichen mit anderen Kommunen
Es wird teilweise darauf verwiesen, dass andere Städte oder Träger Pflegeeltern pauschal befreien.
Solche Vergleiche greifen oft zu kurz:
- Manche Städte haben ein eigenes Jugendamt und können Kosten intern ausgleichen (Stichwort: Rechte Tasche, linke Tasche)
- In Billerbeck sind Stadt und Kreis organisatorisch getrennt
Das bedeutet: Lösungen anderer Städte lassen sich nicht einfach übertragen.
Unser Fazit
Wir verstehen den Wunsch nach Entlastung – und nehmen ihn ernst.
Gleichzeitig müssen wir verantwortungsvoll mit den Mitteln umgehen und die Qualität der OGS für alle Kinder sichern.
Deshalb haben wir uns entschieden:
- keine pauschale Befreiung durch die Stadt,
- sondern gezielte Unterstützung über den Kreis, wo sie fachlich geprüft und finanziert wird.
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