In der Ratssitzung am 24.02.25 haben wir eine Bürgeranregung zu Windkraft und den Leitlinien im Rat gehabt. Hier könnt ihr euch die Unterlagen dazu alle anschauen: Zum Ratsinformationssystem. Direkt zur Bürgeranregung.
Als Fraktion der Grünen haben uns intensiv mit der vorliegenden Bürgeranregung befasst. Die dort formulierten Forderungen zielen im Kern darauf ab,
- die bestehenden Windkraft-Leitlinien aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen anzupassen,
- Landschaftsschutzgebiete faktisch von Windenergie freizuhalten,
- die Bindungswirkung der Leitlinien neu zu bewerten,
- sowie die bisherigen politischen Entscheidungen im Lichte der aktuellen Entwicklungen erneut aufzurollen.
Nach sorgfältiger Abwägung kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir diesen Forderungen nicht folgen werden und auch nicht in den Ausschuss verweisen. Der Umgang ist für uns auch ungewöhnlich, weil Bürgeranregungen normalerweise in die Ausschüsse verwiesen werden. Deshalb möchten wir die Abweichung davon ausführlich und transparent sparend erläutert:
1. Zur Forderung nach Anpassung wegen Gesetzesänderungen
Es wird argumentiert, dass veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen eine Überarbeitung der Leitlinien erforderlich machen. Richtig ist: Die Rechtslage im Bereich der erneuerbaren Energien verändert sich regelmäßig – auf Bundes- wie auf Landesebene.
Genau deshalb sind Leitlinien als politischer Orientierungsrahmen gedacht und nicht als starres Regelwerk. Sie bewegen sich innerhalb der geltenden Rechtslage, ersetzen diese aber nicht. Eine automatische oder kurzfristige Anpassung bei jeder Gesetzesänderung würde weder zu mehr Klarheit noch zu mehr Verlässlichkeit führen.
Im Gegenteil: Planungssicherheit entsteht gerade dadurch, dass wir nicht bei jeder externen Veränderung die kommunalen Spielregeln neu definieren.
2. Zur Forderung nach einem faktischen Ausschluss von Windkraft in Landschaftsschutzgebieten
Die Bürgeranregung stellt den Schutz des Landschaftsschutzgebietes in den Mittelpunkt – ein Anliegen, das wir grundsätzlich teilen. Ein Landschaftsschutzgebiet ist schützenswert, sonst hätte es diesen Status nicht.
Aber: Ein Landschaftsschutzgebiet bedeutet rechtlich keinen pauschalen Ausschluss von Windenergie. Entscheidend ist immer die konkrete Einzelfallprüfung durch die zuständigen Fachbehörden.
Z.B. sind die aktuell sichtbaren Anlagen in der Nähe von Hamern-Gantweg aus dem Bereich Oberdarfeld. Diese Vorbelastung war ein wesentliches Kriterium bei unserer Abwägung. Ziel war eine Bündelung an geeigneten, bereits technisch geprägten Standorten – um andere, bislang unbelastete Bereiche möglichst zu schonen.
Zugleich war uns jederzeit bewusst: Im Genehmigungsverfahren können Anlagen nach fachlicher Prüfung entfallen. Naturschutz, Artenschutz, Immissionsschutz – all das wird unabhängig geprüft. Genau dafür sind Fachbehörden (mit Zuordnung des Kreises) zuständig. Dieses Verfahren ist kein politischer Freibrief, sondern ein rechtsstaatlicher Prüfprozess.
3. Zur Frage der Bindungswirkung der Leitlinien
In der Bürgeranregung wird zudem darauf verwiesen, dass Leitlinien keine gesetzliche Bindungswirkung entfalten. Das ist korrekt – und war von Anfang an transparent.
Leitlinien sind eine politische Selbstverpflichtung. Sie sind Ausdruck eines gemeinsam zwischen Rat und Verwaltung entwickelten Rahmens, wie wir Windkraft in Billerbeck steuern wollen.
Gerade weil sie kein Gesetz sind, beruhen sie auf Konsens, Verantwortung und Verlässlichkeit.
4. Zum Vorschlag, den gesamten Prozess neu aufzurollen
Die Leitlinien sind in einem langen, öffentlichen und transparenten Verfahren entstanden. Es gab verschiedene Beteiligung,en Diskussionen in Ausschüssen, Stellungnahmen, Abwägungen und zahlreiche Anpassungen im Prozess.
Auch damals wurden kritische Punkte vorgebracht. Diese wurden diskutiert und – soweit möglich – berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sehen wir derzeit keinen sachlichen Anlass, den gesamten Prozess erneut zu öffnen.
Politik muss abwägen, entscheiden – und Entscheidungen dann auch tragen. Leitlinien brauchen Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten.
5. Zur gesellschaftlichen Debatte
Wir nehmen sehr wohl wahr, dass Windkraft ein kontroverses Thema ist. Die Diskussion wird engagiert geführt, teilweise auch sehr emotional. Das ist nachvollziehbar.
In unseren Gesprächen erleben wir viele Bürgerinnen und Bürger, die den Ausbau der Windenergie befürworten. Es gibt viele, die dem Thema neutral begegnen. Und selbstverständlich gibt es auch Menschen, die Windkraft ablehnen – aus unterschiedlichen Gründen.
Gerade ablehnende Stimmen sind häufig besonders sichtbar und präsent, etwa durch Leserbriefe oder öffentliche Wortmeldungen. Das ist legitim und Teil unserer demokratischen Debatte.
Unsere Aufgabe ist es jedoch, nicht auf Lautstärke zu reagieren, sondern Argumente zu prüfen und Interessen abzuwägen. Und nach dieser Abwägung bleiben wir bei unserer Einschätzung.
Unsere Verantwortung
Wir tragen Verantwortung für den Schutz von Natur und Landschaft – und gleichzeitig für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und die Umsetzung der Energiewende. Unsere Leitlinien sind der Versuch, diesen Ausgleich verantwortungsvoll zu gestalten.
Nach Abwägung aller vorgebrachten Argumente sehen wir keinen Anlass, die Leitlinien grundlegend zu ändern und damit auch in Ansätzen die Bürgeranregung weiterzuverfolgen. Eine Verweisung wäre ein unehrlicher Weg unsererseits.
Wir stehen weiterhin zu dem eingeschlagenen Weg.
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