Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, Mittel aus der aktuellen Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz für Kommunen“ (KFW 444) zu nutzen. Insbesondere ist die Auswirkung auf den Haushalt von Belang.
Begründung:
Die Förderung besteht dabei aus drei Modulen:
A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
B. Pflanzung von Bäumen
C. Schaffung von Naturoasen
D. Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen
Besondere Berücksichtigung soll dabei die Feststellung vorhandener Lücken im Bestand von Straßenbäumen auf Stadtgebiet und die Ersatzpflanzung mit geeigneten Baumarten finden. In verschiedenen Wohngebieten wurden Straßenbäume entfernt, teils durch Pflasterung ersetzt. Eine Ersatzpflanzung ist aus mehreren Gründen wichtig: sie trägt zur Erhaltung der Baumbestände, zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Förderung der ökologischen Vielfalt bei. Auch die Verkehrssicherheit und die optische Gestaltung der Straßen können durch gezielte Ersatzpflanzung verbessert werden. Straßenbäume können die optische Verkehrsführung verbessern und die Geschwindigkeit wahrnehmungsgesteuert verringern, was die die Verkehrssicherheit erhöht. Die Ersatzpflanzung ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, da sie die Vorteile von Bäumen für die Umwelt und das Wohlbefinden der Bürger langfristig sichern. Bei der Auswahl geeigneter Baumarten soll auf Schadstofftoleranz, tiefgreifende Wurzeln (zur Vermeidung von Schäden an Straßen und Gehwegen und Erreichung des Grundwassers), eine robuste Borke (zum Schutz z.B. vor Hundeurin), wenig Totholz sowie geringen Fruchtfall (zur Entlastung der Anwohner durch geringen Pflegeaufwand und Vermeidung von Unfallgefahren) geachtet werden.
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