Gemeinsamer Antrag von CDU, den Grünen, SPD und Familienpartei
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten mit den zuständigen Fachbehörden Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob zur Verringerung der Gefährdung von Fußgängern bei der Überquerung des Fußgängerüberwegs auf der Ludgeristraße in Höhe des K+K Marktes, die Ludgeristraße in den Bereich, Industriestraße, Ludgeristraße, Hagen, in beiden Fahrtrichtungen zeitlich eingeschränkt zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden kann.
Begründung:
Bei der Ludgeristraße handelt es sich um eine Landstraße, die auch für den Schwerlastverkehr dient. Weiterhin hat insbesondere zu den Zeiten des Berufsverkehrs die allgemeine Verkehrsbelastung auf der vorgenannten Straße stark zugenommen. Gleichzeitig muss die Straße von Schülerinnen und Schülern zum Erreichen des Schulbusverkehrs / Schule überquert werden. In diesem Bereich gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften, 50 km/h. Zu viele Fahrzeugführende beachten weder das Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg), noch fahren sie mit der durch § 26 Abs. 1 Satz 2 StVO gebotenen, mäßigen Geschwindigkeit, an den Fußgängerüberweg heran. Es wird immer wieder berichtet, dass aufgrund der Geschwindigkeit und auch auf die teilweise schlechte Sicht, auf den vorhandenen Fußgängerüberweg, Personen am Fußgängerüberweg gefährdet werden. Dies gilt insbesondere für Kinder. Es gestaltet sich teilweise schwierig für jüngere und auch ältere Verkehrsteilnehmer die Straße bei hohen Geschwindigkeiten der passierenden Fahrzeuge zu überqueren. Eine Anordnung einer zeitlich begrenzten Geschwindigkeitsbegrenzung wäre geeignet die Betroffenen und besonders gefährdeten Fußgänger zu schützen. Die Einführung von Tempo 30 in diesem Bereich stellt eine konkrete Maßnahme dar, um diese Gefahrensituation zu entschärfen und wäre nach der Änderung, die durch den Bundesrat am 5. Juni 2024 beschlossen wurde (*) nach § 45 Abs. 9 StVo möglich
Alle im Rat der Stadt Billerbeck vertretende Ratsmitglieder fordern daher die Verwaltung auf, unverzüglich Kontakt mit den zuständigen Fachbehörden aufzunehmen, die Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen und anschließend umzusetzen.
Artikel kommentieren