Antrag der grünen Ratsfraktion zur Ansiedlung von hoffernen gewerblichen Legehennen- und Hähnchenmastbetrieben
Billerbeck, den 02.03.2008
Frau
Bürgermeisterin
Marion Dirks
Markt 1
48727 Billerbeck
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dirks,
bitte nehmen Sie folgenden Antrag mit auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung .
Antrag :
Die Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen Billerbeck beantragt :
Der Rat der Stadt Billerbeck beauftragt die Verwaltung in seinem Namen ein Schreiben an den Regierungspräsidenten in Münster zu verfassen , in dem deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Menge und Größe an Mastställen nach Meinung des Rates der Stadt Billerbeck dem § 35 BauGB Absatz 1 Punkt 1 und Absatz 3 Punkt 5 widerspricht und damit Anträge zur Ansiedlung von hoffernen gewerblichen Legehennen- und Hähnchenmastbetrieben im Grundsatz abzulehnen sind.
§ 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich)
- Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es ….
Punkt 1- einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen
untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt .
(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das
Vorhaben ……
Punkt 5 - Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.
Nach Meinung der Grünen Ratsfraktion stellen schon allein die Anzahl der Ställe mit ihren spezifischen Wirkungen auf die Umwelt einen Verstoß im Sinne des § 35 BauGB dar.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schlieker |